Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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26.11.2024
Löschungsankündigung
15.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
18.03.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
23.02.2024
Sonstiges
23.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
17.01.2024
Sonstiges
28.02.2014
Sonstiges
24.02.2014
Eröffnungen
28.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
27.10.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
03.11.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
30.10.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
19.12.2008 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
01.04.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006